Thema:Bestatter
Was ein Bestatter den Hinterbliebenen erklären sollte:
Persönliche Erinnerungsstücke:
- Fingerabdruck des Verstorbenen als Erinnerungs- oder Schmuckstück.
- Hand und Fußabdruck, wenn möglich
- Haarsträhne als Andenken
- persönlich Schmuckstücke oder kleine Erinnerungsstücke
- evtl eine Totenmaske, je nach Wunsch
Behördliches und Organisatorisches
- Sterbeurkunden
- Abmeldung bzw, Meldung bei Behörden
- Krankenkasse und Versicherung
- - Rentenversicherung
- eventuell vorhandene Sterbegelder oder Lebensversicherungen
- Friedhof und Grabstelle
- Termin der Trauerfeier
- Pfarrer, Trauerredner oder andere Begleitung
- Termin beim Friedhof
- Überführung
- Kosten und Kostenvoranschlag
Erinnerungsschmuck:
- Schmuck mit Fingerabdruck
^schmuck mit Handschrift oder Unterschrift
-Anhänger mit Namen, Datum oder persönlicher Gravur
- Schmuckstücke, in denen eine kleine Menge Asche aufbewahrt werden kann
- Erinnerungsstücke aus einem Teil der Asche
Gestaltung und Abschiednahme.
- offene oder geschlossene Aufbahrung
- Möglichkeit den Verstorbenen noch einmal zu sehen und sich zu verabschieden.
- eigene Kleidung für den Verstorbenen
- persönliche Gegenstände für den Verstorbenen mitgeben
- Fotos, Briefe, Zeichnungen oder andere Erinnerungsstücke
- Gestaltung des des Sarges bzw. der Urne
- Blumen und persönliche Dekoration
- Musik und eigene Texte bei der Trauerfeier.
Diamant aus der Asche:
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- Information über sogenannte Erinnerungs- bzw. Gedenkdiamanten
Erklärung, dass hierfür ein Teil der Krematoriumsasche verwendet werden kann.
- Kosten, Herstellungsdauer und Ablauf
- Hinweis, dass dies eine besondere Form der Erinnerung und keine notwendige Leistung der Bestattung ist.
Bei der Feuerbestattung:
- Ablauf der Einäscherung erklären
- Möglichkeit der Abschiednahme vor der Einäscherung
Urnenauswahl - verschiedene Formen er Urnenbeisetzung erklären - -Informationen über Schmuckuhren bzw. Erinnerungsuhren